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Verspätet? Annulliert? Überbucht? Verstehen Sie Ihre Fluggastrechte

Egal, ob der Urlaub ansteht oder die Businessreise angetreten werden muss. Wenn das Flugzeug eine Verspätung hat, der Flug gecancelt wird oder aufgrund einer Überbuchung ohne Sie abhebt, ist dies immer ärgerlich. Als Fluggast haben Sie aber diverse Rechte, welche unbedingt bekannt sein sollten. Welche Entschädigungsleistungen Ihnen zustehen, ist abhängig von den Umständen.

Ab wann gilt ein Flug als verspätet?

Grundsätzlich könnte man meinen, dass ein Flug immer dann als verspätet gilt, wenn er nicht pünktlich startet. Dies ist an und für sich auch richtig, wird bei Entschädigungsleistungen hinsichtlich einer Flugverspätung aber anders gehandhabt. Die Fluggastrechte sprechen dann von einer Verspätung, wenn Ihr Flug mehr als 2 Stunden später startet. Wie genau die daraus folgenden Ansprüche geregelt sind, hängt vor allem von der Entfernung und Destination ab. Ansprüche können bei folgenden Verspätungen geltend gemacht werden:

  • Der Flug innerhalb der EU unter 1.500 km ist um zwei Stunden oder mehr verspätet.
  • Der Flug innerhalb der EU auf einer Strecke von 1.500 km ist um drei Stunden oder mehr verspätet.
  • Der Flug zwischen 1.500 und 3.500 km mit einem Reiseziel außerhalb der EU ist um drei Stunden oder mehr verspätet.
  • Der Flug mit einem Reiseziel außerhalb der EU ist um vier Stunden oder mehr verspätet.

Ist Ihr Flug zwischen zwei und drei Stunden verspätet, besteht kein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Dann muss die Airline Sie lediglich mit Betreuungsleistungen versorgen. Dabei kann es sich etwa um Gutscheine für Snacks und Getränke am Airport handeln. Je nach Verspätung und Distanz besteht ab einer Wartezeit von drei Stunden ein Recht auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro.

Flight cancelled: Was tun, wenn der Flug gestrichen wird?

Bei einer Verspätung kommen Sie meist etwas später als geplant ans Ziel. Ist Ihr Flug von einer Annullierung betroffen, fällt der Urlaub auf Mallorca meist verkürzt aus oder ganz ins Wasser. Für viele Reisende stellt dies natürlich ein großes Problem dar. Auch bei der Annullierung gibt es aber gewisse Regeln, welche für die Rückerstattungsmöglichkeit von Bedeutung sind. Werden Sie bis 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert, besteht kein Recht auf eine Ausgleichszahlung. Ebenso können Sie bei höherer Gewalt meist keine Ansprüche geltend machen. Wird beispielsweise am Flughafen im Zielland gestreikt und fällt der Flug deswegen aus, kommt es auf Ihren gebuchten Tarif an. Vor allem günstige Flugtickets enthalten meist keine Option zum kostenfreien Umbuchen. Dann fallen zusätzliche Gebühren an, um den annullierten Flug umbuchen zu können. Ist eine Ausgleichszahlung berechtigt, haben Sie von Fall zu Fall unterschiedliche Ansprüche. Von der Erstattung der Ticketkosten bis hin zur alternativen Beförderung zum Zielort sind hier verschiedenste Anspruchsleistungen denkbar. Übrigens gilt ein Flug auch dann als annulliert, wenn er um mehrere Stunden vorverlegt wird. Würden Sie etwa um 20 Uhr abfliegen, wird der Flug einen Tag vor der Reise aber auf 10 Uhr vorverlegt, haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine Ausgleichsleistung.

Was passiert, wenn der Flug überbucht ist?

Bei Airlines zählt es zur gängigen Praxis, einige Flüge zu überbuchen. Hierbei werden ein paar Tickets mehr verkauft, um die Ausfallquote auszugleichen. Denn anhand von Erfahrungswerten der Airlines zeigt sich, dass auf gewissen Routen immer wieder eine bestimmte Anzahl von Personen nicht zum gebuchten Flug erscheint. Um den Gewinn maximieren zu können, werden dann einfach mehr Personen auf den Flug gebucht als auch tatsächlich mitfliegen können. Erscheinen nun aber alle Fluggäste zum Boarding, müssen einige davon am Boden bleiben. Sind Sie von einer Überbuchung betroffen, sollten Sie sich noch direkt vor Ort eine schriftliche Bestätigung geben lassen. Diese muss bestätigen, dass Sie pünktlich am Gate waren und aufgrund einer Überbuchung nicht mitfliegen konnten. Hierbei können Sie sich auf zwei unterschiedliche Wege entschädigen lassen. Entweder nehmen Sie eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro an. Andererseits können Sie sich je nach Airline auch mit Bonusangeboten wie kostenfreiem Lounge-Zugang, gratis Upgrade für den nächsten gebuchten Flug oder einer Erstattung in Form von Gutscheinen zufriedengeben.

Antrag stellen: Wo und wann möglich?

Die meisten Airlines haben spezielle Anlaufstellen oder Formulare eingeführt, mit denen Sie finanzielle Ansprüche aus Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen geltend machen können. Alternativ können Sie auch auf ein EU-Beschwerdeformular zurückgreifen, welches bei allen Airlines gültig ist. Erhalten Sie binnen zwei Monate keine zufriedenstellende Antwort, kann die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. oder die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz eingeschaltet werden.

Foto: Pixabay.com LN_Photoart