1. Geltungsbereich AGB
(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle Werbeaufträge auf dem Internetangebot „Kulturreise-Ideen.de“ der Agentur ds hotelcommunication.
(2) Ein Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen dem Anbieter, der Agentur ds hotelcommunication, und einem Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten (Auftraggeber) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Werbeanzeigen innerhalb eines festgelegten Zeitraums auf der Homepage „Kulturreise-Ideen.de“ der Agentur ds hotelcommu-nication. Für die Abwicklung und Durchführung eines Anzeigenauftrages sind einzig die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Hiervon abweichende Bedingungen finden auch dann keine Anwendung, wenn die Agentur ds hotelcommunication im Einzelfall nicht widerspricht.
2. Vertragsschluss
(1) Aufträge für Anzeigen können persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax ab-gegeben werden. Die Agentur ds hotelcommunication haftet dabei nicht für Übertragungsfehler. Der Anzeigenauftrag des Auftraggebers stellt dabei ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Der Vertrag selbst kommt erst durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung der Agentur ds hotelcom-munication zustande, die vorbehaltlich anderer individueller Vereinbarungen zwischen der Agentur ds hotelcommunication und dem Auftragsgeber schriftlich oder per E-Mail erfolgt.
(2) Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbungtreibende angenommen. Die Firmenanschrift muss hierbei der Agentur ds hotelcommunication mitgeteilt wer-den.
3. Preise
(1) Die in der Preisliste der Agentur ds hotelcommunication aufgeführten Konditionen werden für alle Auftraggeber nach einheitlichen Richtlinien angewendet.
(2) Eine Änderung der Preisliste der Agentur ds hotelcommunication bleibt vorbehalten. Für die von der Agentur ds hotelcommunication bestätigten Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirk-sam, wenn sie mindestens einen Monat vor der Änderung angekündigt werden.
(3) Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber dem Werbungtreibenden an die aktuelle Preisliste der Agentur ds hotelcommunication zu halten.
4. Bereitstellung der notwendigen Unterlagen
(1) Um die Veröffentlichung der Anzeige zum vereinbarten Zeitpunkt sicherzustellen, hat der Auf-traggeber die Anzeige mindestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Veröffentlichungstermin in einwandfreier elektronischer Qualität der Agentur ds hotelcommunication zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist hierbei für die rechtzeitige und fehlerfreie Übermittlung der Unterlagen verantwortlich. Er trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die für den Verlust von Daten.
(2) Der Auftraggeber haftet dafür, dass übermittelte Daten frei von Viren sind. Dateien mit Viren kann die Agentur ds hotelcommunication löschen, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche geltend machen kann. Die Agentur ds hotelcommunication behält sich Ersatzansprüche vor, wenn durch die Viren Schäden verursacht werden.
(3) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte, für die Herstellung der Werbung notwendige Unterlagen werden nur auf besondere Anforderung und auf Kosten des Auftraggebers zurückgesandt, andernfalls gehen sie in das Eigentum der Agentur ds hotelcommunication über. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen endet einen Monat nach Ablauf des Auftrages.
5. Ablehnung von Aufträgen
(1) Die Agentur ds hotelcommunication behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhaltes, Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen und sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn die Anzeige gegen Gesetze oder gegen behördliche Bestimmungen verstößt oder sittlich anstößige, gewaltverherrlichende, rassistische, rufschädigende und/oder strafrechtlich relevante Inhalte enthält oder die Veröffentlichung aus sonstigen Gründen für die Agentur ds hotelcommunication unzumutbar ist. Die Ablehnung des Auftrages wird dem Auftraggeber mitgeteilt.
(2) Die Agentur ds hotelcommunication ist weiterhin berechtigt, jederzeit Anzeigen des Auftraggebers zu entfernen, die direkt oder durch Links, wenn die Anzeige gegen Gesetze oder gegen behördliche Bestimmungen verstößt oder sittlich anstößige, gewaltverherrlichende, rassistische, rufschädigende und/oder strafrechtlich relevante Inhalte enthalten. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt in diesem Fall bestehen.
(3) Kollektiv-Anzeigen, d. h. die zusammengefasste Werbung mehrerer Auftraggeber, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmeregelungen bedürfen der individuellen Absprache mit der Agentur ds hotelcommunication.
6. Schutzrechte
(1) Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige verantwortlich. Im Verhältnis zur Agentur ds hotelcommunication trägt der Auftraggeber zudem die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen einschließlich derjenigen textlichen und bildlichen Dateien, die hinter einem Verweis zu finden sind.
(2) Die Agentur ds hotelcommunication prüft nicht, ob durch eine Anzeige die Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
(3) Der Auftraggeber stellt die Agentur ds hotelcommunication von allen Ansprüchen Dritter wegen Urheberrechts-, Persönlichkeitsrechts-, Markenrechts- oder anderer Schutzrechtsverletzungen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung, vollständig frei. Die Agentur ds hotel-communication kann ihre Rechtsanwälte und Verteidigung frei bestimmen.
(4) Ist der Auftraggeber wegen der Veröffentlichung einer Anzeige abgemahnt worden oder hat er bezüglich von zur Veröffentlichung vorgesehenen Anzeigen bereits Unterlassungsverpflichtungserklä-rungen abgegeben, ist er verpflichtet, die Agentur ds hotelcommunication darüber unverzüglich nach Kenntnis schriftlich zu informieren. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht entfällt bereits aus diesem Grun-de jegliche Haftung der Agentur ds hotelcommunication gegenüber dem Auftraggeber für durch eine wiederholte Veröffentlichung der beanstandeten Anzeige entstehende Schäden. Der Auftraggeber hat darüber hinaus die Agentur ds hotelcommunication von Ansprüchen Dritter freizustellen, die durch eine direkte Inanspruchnahme auf Unterlassung in diesen Fällen entstehen können.
(5) Sofern der Auftraggeber in den Anzeigen Marken, Logos oder sonstige geschützte Elemente verwendet, so räumt er der Agentur ds hotelcommunication die entsprechenden Nutzungsrechte ein.
7. Platzierung von Anzeigen
(1) Für die Platzierung der Anzeigen kommen ausschließlich die Flächen in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste der Agentur ds hotelcommunication ausgewiesen sind. Abweichende Anzeigen-formate sind hierbei mit der Agentur ds hotelcommunication abzustimmen. Eine Platzierung wird im Einvernehmen mit dem Auftraggeber vorgenommen und schriftlich bestätigt. Sofern keine eindeuti-ge Platzierung vereinbart ist, kann die Agentur ds hotelcommunication die Platzierung nach eigenem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers frei bestimmen.
(2) Schutz gegenüber konkurrierenden Anzeigen wird dabei von der Agentur ds hotelcommunication ausschließlich im Rahmen der Schaltung einer Hotelempfehlung hinsichtlich der zugeordneten Stati-on gewährt. Darüber hinaus gewährt die Agentur ds hotelcommunication keinen Schutz hinsichtlich konkurrierender Anzeigen, es sei denn, ein solcher wird ausdrücklich schriftlich zwischen der Agentur ds hotelcommunication und dem Auftraggeber vereinbart.
8. Zahlungsbedingungen
(1) Anzeigenrechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungseingang zu bezahlen, so-fern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder eine Vorauszahlung schriftlich vereinbart ist.
(2) Bei Stundung der Fälligkeit oder bei Zahlungsverzug hat die Agentur ds hotelcommunication das Recht, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu ver-langen. Weitergehende Verzugsschäden wie Einziehungskosten, Mahn- und Inkassokosten usw. kann die Agentur ds hotelcommunication daneben geltend machen. Weiterhin kann die Agentur ds hotel-communication im Falle des Zahlungsverzuges die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Gleiches gilt bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.
(3) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur berechtigt, wenn diese rechts-kräftig festgestellt und nicht bestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüche aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.
9. Kündigung von Anzeigen
Anzeigenaufträge können nur schriftlich oder per Telefax gekündigt werden. Erfolgt die Abbestellung weniger als zwei Werktage vor erstmaligem Erscheinen der Werbung, kann die Agentur ds hotel-communication vom Auftraggeber eine Pauschale in Höhe von 20 Prozent des vereinbarten Leis-tungsentgeltes für seine entstandenen Aufwendungen verlangen.
10. Gewährleistung
(1) Die Agentur ds hotelcommunication gewährleistet, dass die Anzeigen entsprechend dem jeweils üblichen technischen Standard wiedergegeben werden.
(2) Bei ganz oder teilweise unrichtigem oder unvollständigem Erscheinen der Anzeige trotz rechtzei-tiger fehlerfreier Übermittlung der notwendigen Unterlagen hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzschaltung, soweit die Agentur ds hotelcommunication die Einschränkung zu ver-treten hat. Die Veröffentlichungszeit der Anzeige verlängert sich entsprechend. Sofern die Nacherfül-lung mehr als zweimal fehlschlägt, ist der Auftraggeber zur Minderung oder zum Rücktritt vom Ver-trag berechtigt.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die veröffentlichte Anzeige unverzüglich nach Beginn der Veröf-fentlichung zu überprüfen und etwaige Mängel zu rügen. Andernfalls gilt die Anzeige als genehmigt. Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr.
(4) Unwesentliche Abweichungen im Farb- und Schriftbild, insbesondere aufgrund variierender tech-nischer Darstellung oder Datenverarbeitung berechtigen nicht zur Gewährleistung. Kein Mangel liegt vor, wenn die beanstandete Darstellung durch die Verwendung einer nicht geeigneten InternetSoft-ware (sog. Browser) hervorgerufen wurde.
11. Haftung
(1) Die Haftung der Agentur ds hotelcommunication für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht worden sind, sowie eine Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesund-heit bleibt von der folgenden Haftungsbeschränkung unberührt.
(2) Die Agentur ds hotelcommunication haftet unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere wegen Verzug, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwe-ckes gefährdenden Weise verursacht wurden. Die Haftung ist hierbei auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen die Agentur ds hotelcommunication bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen rechnen musste. Der Schadensbetrag ist in diesen Fällen auf die Vergütung des einzelnen Werbeauftrages begrenzt.
(3) Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt im gleichen Maße zu Gunsten von Erfüllungsgehilfen der Agentur ds hotelcommunication.
(4) Für Störungen des Telekommunikationsnetzes (Internet) haftet die Agentur ds hotelcommunica-tion nicht. Es wird ebenfalls keine Haftung übernommen bei einem Rechnerausfall der Internet-Provider, auf deren Rechner das Angebot der Agentur ds hotelcommunication präsentiert wird, so-wie für unvollständige oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxy-Servern. Für den Verlust von Daten haftet die Agentur ds hotelcommunication nach den Maßgaben der vorstehenden Angaben nur, wenn ein Datenverlust nicht durch eine angemessene Datensicherung durch den Auf-traggeber vermeidbar gewesen wäre.
12. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollte eine der vorstehenden Klauseln rechtsunwirksam sein oder werden, soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt bleiben. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Be-stimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(3) Erfüllungsort ist Neuwied, Rheinland-Pfalz. Sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes ist oder bei öffentlich rechtlichen Sonderver-mögen ist der Gerichtsstand Neuwied.
Neuwied, Juni 2022