Unvorhersehbare Ereignisse einkalkulieren
Die Reiseplanung beginnt mit der Auswahl des Urlaubsziels. Wo soll es hingehen? In den sonnigen Süden, in eine nordische Metropole oder eine ländliche Umgebung? Sobald das Reiseziel feststeht, können Anreise, Unterkunft, Besichtigungsprogramm und weitere Details geplant werden. Es wäre jedoch leichtsinnig, bei der Urlaubsplanung nicht an Risiken wie Streiks, Krankheiten oder andere unvorhersehbare Ereignisse zu denken. Meistens kann eine Reise kurzfristig nicht mehr kostenfrei storniert werden. Daher ist es ratsam, eine Lösung zu finden oder eine entsprechende Versicherung in Erwägung zu ziehen. Gründe für den Rücktritt von einer geplanten Urlaubsreise können unter anderem der plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes, ein spontaner Arbeitsplatzwechsel, eine erst kurz zuvor bekannt gewordene Schwangerschaft oder eine unerwartet auftretende schwere Erkrankung sein. Mit einem Versicherungsschutz wie der TravelSecure® Reiserücktrittsversicherung ist man vor Reisebeginn abgesichert. Im Schadensfall können Leistungen für Stornierungen einer Reise vor dem Reiseantritt geltend gemacht werden. Der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittsversicherung endet mit Beginn der Reise, sodass man sich für den eigentlichen Reisezeitraum über eine Reiseabbruchversicherung absichern muss. Grundsätzlich sind in einer Reiserücktrittsversicherung sowohl Pauschalreisen als auch individuell gebuchte Reisen versichert. Die Absicherung umfasst die Erstattung der anfallenden Stornierungskosten. Es besteht meist die Möglichkeit, zwischen einer Option mit oder ohne Selbstbeteiligung zu entscheiden. Darüber hinaus gilt es, die vom Versicherer festgelegte Höchstversicherungssumme zu beachten, über die man sich informieren sollte. Eine Reiserücktrittsversicherung muss normalerweise spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden, bei einer Lastminute-Reise ist ein Versicherungsabschluss unmittelbar nach der Reisebuchung notwendig. Auch Haustiere können in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden, vorausgesetzt, sie wurden zur Reise angemeldet und auf der Buchungsbestätigung erwähnt.
Kleine Unzulänglichkeiten mit Humor betrachten
Der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittsversicherung gilt ausschließlich für die angegebene Reise. Wer mehrmals im Jahr verreist, hat meist die Möglichkeit, sich über eine Jahresreiseversicherung abzusichern. Bevor die Reise angetreten wird, müssen Koffer und das Handgepäck gepackt werden. Ein häufiger mit dem Kofferpacken verbundener Irrtum besteht darin, das Gewicht des Gepäckstücks falsch einzuschätzen. Bei Flugreisen werden alle Gepäckstücke am Check-in-Schalter gewogen. Das Überschreiten der von den Fluggesellschaften festgelegten Freigepäckgrenze ist in der Regel mit hohen Zusatzgebühren verbunden. Es empfiehlt sich somit, das Reisegepäck nach dem Packen zu wiegen und bei Bedarf nicht benötigte Gegenstände lieber zu Hause zu lassen. Wenn man verreist, will man Sonne, Ruhe und Erholung pur genießen. In südlichen Ländern kann es bereits am Morgen relativ heiß werden. Die Besichtigung antiker Ausgrabungen kann bei hohen Temperaturen sehr anstrengend werden.
Daher sollten bei der Reiseplanung auch die klimatischen Verhältnisse am Urlaubsort berücksichtigt werden. Zu große Erwartungen führen oft dazu, dass man enttäuscht von der Reise zurückkehrt. So sollten kleine Unzulänglichkeiten mit Humor betrachtet werden. Oft sehen historische Bauwerke und andere Sehenswürdigkeiten auf Fotos besser aus als in der Wirklichkeit. Um Warteschlangen bei der Besichtigung von Museen oder Kunstgalerien zu vermeiden, ist es ratsam, morgens früh oder spätnachmittags, wenn erfahrungsgemäß mit weniger Besuchern zu rechnen ist, dort zu erscheinen.
Foto: Mikano, Airport check-in (the title is German meaning "passenger handling") at Vancouver International Airport, British Columbia, Canada, CC BY-SA 3.0