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Ärger am Flughafen: Wie Sie bei Verspätungen reagieren können

Kommen Sie zu spät zum Flughafen, ist der Flieger schon ohne Sie abgehoben. Das ist ärgerlich, liegt aber in Ihrer eigenen Verantwortung. Hat Ihr Flug allerdings Verspätungen, haben Sie keinen persönlichen Einfluss darauf. Bei zwei oder drei Minuten ist verspätetes Abheben kein Problem. Verzögert sich die Reise aber deutlich, verpassen Sie womöglich Anschlussflüge oder kommen deutlich zu spät am Reiseziel an. Das müssen Sie nicht hinnehmen, Sie haben unter bestimmten Umständen das Recht auf eine Entschädigung.

EU-Verordnung regelt das Recht auf Entschädigung

Ob Sie bei einer Flugverspätung Entschädigung erhalten, hängt von den Umständen ab. Entgegen landläufiger Annahmen ist es keine Kulanzleistung der Fluggesellschaft, sondern geltendes Recht.

Die EU-Verordnung (EG) 261/2004 regelt, wann Sie als Passagier das Recht auf eine Entschädigung haben. Bis zu 600 Euro sind möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden. Beachten Sie, dass Zuspätkommen auch hier von Nachteil ist. Waren Sie nämlich nicht pünktlich am Gate, verlieren Sie womöglich den Anspruch auf Entschädigung. Das gilt auch dann, wenn der Flieger gar nicht abhebt. Entscheidend ist, dass Sie ihn nicht ohnehin verpasst hätten, durch eigene Verantwortung.

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Entschädigung bei Flugverspätung

Gerade einmal 66 % aller Flugzeuge sind 2024 tatsächlich pünktlich abgehoben. Verantwortlich für die Verspätungen waren am häufigsten die Fluggesellschaften selbst. Fehler bei der Flugzeugtechnik oder Personalmangel waren die Hauptauslöser. Wenn die Verspätung drei Stunden und mehr beträgt, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung. Zusätzlich dafür müssen aber auch folgende Faktoren erfüllt sein:

  • Das Flugzeug startet oder landet in einem Land der EU
  • Die Landung findet mindestens drei Stunden zu spät statt
  • Bei Flügen von außerhalb der EU wurde eine europäische Fluggesellschaft genutzt

Viele Betroffene machen die Erfahrung, dass Fluggesellschaften auf außergewöhnliche Umstände verweisen. Die Regressansprüche werden dann abgelehnt. Aber was heißt das und dürfen die das?

Wann außergewöhnliche Umstände eine Entschädigung verhindern
Unvorhersehbare und nicht durch die Fluggesellschaft verschuldete Umstände können dazu führen, dass Sie keine Entschädigung für einen verspäteten Flug erhalten. Solche externen Faktoren sind klar geregelt und dürfen nicht durch einfache Maßnahmen vermeidbar sein.
Streiks des Personals, Sicherheitsbedenken am Flughafen, terroristische Gefahren, Krieg, Bombenwarnungen, Vogelschlag oder auch Naturkatastrophen sind außergewöhnliche Umstände, bei denen die Fluggesellschaft den Anspruch auf Entschädigung zurückweisen kann.

Wussten Sie das?: Wenn Ihr Flug mindestens zwei Stunden Verspätung hat, werden Sie am Flughafen betreut. Die Airline ist verpflichtet, Ihnen Verpflegung zur Verfügung zu stellen. Falls das nicht passiert, verpflegen Sie sich selbst und heben alle Rechnungen auf. Sie können diese zurückfordern! Wenn Ihr Flieger sogar fünf Stunden später landet, können Sie vom Flug zurücktreten und erhalten Ihr Ticket vollständig erstattet.

Wie viel Geld steht mir bei einem verspäteten Flug zu?
Sie freuen sich schon auf Ihren Flug nach London und dann hebt er nicht ab. Unabhängig von den Kosten für Ihr Flugticket haben Sie distanzabhängig ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe hängt davon ab, wie weit Sie geflogen wären oder sind.
Liegt die Entfernung unter 1.500 km, stehen Ihnen 250 Euro pro Person zu. Beträgt die Gesamtstrecke zwischen 1.500 und 3.500 km, dürfen Sie sich über 400 Euro Entschädigung freuen. Bei einem Langstreckenflug haben Sie Anspruch auf 600 Euro pro Fluggast.

Foto: Von Blane - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=8811456